Prothetik
Unter Prothetik versteht man die Planung, Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz. Zahnersatz ist der Sammelbegriff für jegliche Form des Ersatzes fehlender Zähne.
Folgende Unterscheidungen werden hierbei getroffen:
-
Festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Brücken)
-
Herausnehmbaren Zahnersatz
-
Kombiniert festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz
Festsitzender Zahnersatz wird an vorhandenen Zähnen befestigt, die dann zusätzlich auch die Kaukräfte des Ersatzes mittragen. Faustregel: jeder Zahn kann den Kaudruck eines weiteren Zahnes aufnehmen. Für zwei zu ersetzende Zähne sollten also auch zwei Pfeilerzähne zur Verfügung stehen. Festsitzender Zahnersatz kommt der natürlichen Situation am nächsten und ist
daher - anders als herausnehmbarer Zahnersatz - in der Lage, die normale Kau- und Sprechfunktion nahezu vollständig wieder herzustellen. Die Eingliederung von Zahnkronen oder Teilkronen kann nicht ausschließlich der Prothetik zugeordnet werden. Entscheidend für die Zuordnung ist die Intention der Überkronung: Werden Zahnkronen eingegliedert, um als Pfeilerzähne dem Zahnersatz Halt zu geben oder um Zahnfehlstellungen auszugleichen oder um kosmetische Verbesserungen zu erzielen, so handelt es sich um eine prothetische Maßnahme, steht jedoch die Zahnerhaltung im Vordergrund, so sind Zahnkronen zahnerhaltende Maßnahmen der konservierenden Zahnheilkunde. Natürlich können auch beide Gründe gemeinsam auftreten.
Die Funktion von Implantaten entspricht in diesem Zusammenhang der der natürlichen Zähne. Sie können also als Brückenpfeiler, aber auch als feste Elemente bei kombiniertem Zahnersatz in die Versorgung einbezogen werden. Ein Implantat kann auch indiziert sein, wenn ein einzelner Zahn fehlt, die Nachbarzähne gesund sind und nicht für die Aufnahme einer Brücke präpariert werden sollen. In dem Fall wird das Zahnimplantat mit einer Einzelkrone überkront. Brücken bestehen aus Brückenpfeilern (Fixierelemente) und aus Brückenkörper(n) (Brückenglieder). Brücken können aus Metall oder Keramik hergestellt sein und werden mit einem speziellen Zement an den entsprechend präparierten (beschliffenen) Pfeilerzähnen befestigt. Eine teleskopierende Brücke (Brücke mit Teleskopkronen als Brückenpfeiler) ist zwar genau genommen herausnehmbarer Zahnersatz, steht von der Funktion her aber dem Festsitzenden Zahnersatz näher, da diese Konstruktion einzig von den Pfeilerzähnen getragen wird und die Mundschleimhaut nicht irritiert.
Vorteile einer teleskopierenden Brücke:
-
Die Pfeilerzähne und der Brückenkörper können sehr viel besser gereinigt werden.
-
Es sind ohne größere Probleme Reparaturen (z.B. an Verblendungen) möglich.
-
Teleskopkronen und Brückenkörper können zu einem späteren Zeitpunkt nötigenfalls z.B. in kombinierten Zahnersatz eingearbeitet werden, dies bedeutet eine Verminderung des Aufwandes und der Kosten.
Nachteile:
-
Es ist keine Keramikverblendung möglich, sondern nur eine aus Kunststoffen, z.B. aus UV-Licht-härtenden Composits, weil beim Herausnehmen und Wiedereinsetzen der Brücke Verkantungen möglich sind, die von einer Keramikverblendung nicht toleriert würden.
-
Erhöhter Aufwand
-
Oftmals größerer Substanzverlust der zu beschleifenden Pfeilerzähne
-
Höhere Kosten
Eine Klebebrücke (Maryland-Brücke) ist in der Zahnmedizin eine Brücke, die mit einer Klebeverbindung an den Nachbarzähnen befestigt wird.
Der große Vorteil dieser Art des Lückenschlusses ist, dass im Gegensatz zur konventionellen Brücke die Pfeilerzähne nicht insgesamt beschliffen werden müssen, sondern die Brücke in der Adhäsiv-Technik (hauptsächlich am leicht beschliffenen Zahnschmelz, erforderlichenfalles auch am Dentin) befestigt wird. Durch eine Kombination von Oberflächenbearbeitung des Metalls (Sandstrahlen, Silikatisieren, früher auch Anätzen) und Verwendung besonderer Metallprimer wird ebenfalls eine Klebeverbindung zum Metall erzielt (Käyser et al., 1997). Dadurch bleibt der Zahnschmelz im Gegensatz zur herkömmlichen Brückentechnik erhalten.
Insbesondere im jugendlichen Gebiss ist dieser Konstruktion - wann immer möglich - der Vorzug zu geben, und sei es auch nur auf Zeit, bis die Pulpa (Zahnmark) nicht mehr so ausgedehnt ist. Eine Maryland-Brücke ist jedoch nur zum Lückenschluss einzelner (Front)zähne geeignet, weil bei größeren Brückenkörpern die auftretenden Belastungen zu groß sind. Ist genügend Platz zum Gegenzahn vorhanden, kann die Haftfläche durch "Flügel" am Brückenglied vergrößert werden.
Bei herausnehmbarem Zahnersatz unterscheidet man zwischen Totalprothesen und Teilprothesen. Eine Teilprothese (Partielle Prothese) kann in unterschiedlichen Ausführungen hergestellt werden. Die einfachste, aber auch unzulänglichste Ausführung besteht lediglich aus einer Kunststoffbasis, den zu ersetzenden Zähnen und gebogenen Halte- und Stützelementen (Klammern z.B.). Eine derartige Teilprothese ist allenfalls als eine Interimsprothese (Übergangsprothese, um z.B. einige Wochen die Wundabheilung abzuwarten) zu verantworten und sollte keinesfalls als Dauerlösung eingegliedert werden. Bei einer Modellguss-Teilprothese wird auf einem Kiefermodell zunächst ein Metallgerüst mitsamt den Halte- und Stützelementen in einem Guss hergestellt. Durch dieses Verfahren ist eine enorme Passgenauigkeit und hohe Stabilität gewährleistet.
Als Legierung wird in aller Regel Chrom-Cobalt-Molybdän eingesetzt - in den letzten Jahren aber auch zunehmend reines Titan, da dieses besonders gewebeverträglich ist. Auf dieser Basis werden dann Kunststoff und Zähne aufgebaut. Insgesamt ist eine solche Modellguss-Teilprothese wesentlich haltbarer als die oben beschriebene einfache Teilprothese und vor allem durch die bessere Passgenauigkeit und Abstützung auch als Dauer-Zahnersatz möglich.
Ein langfristiger Erfolg ist aber auch bei dieser Ausführung nur durch eine regelmäßige und intensive Zahn- und Prothesenpflege gewährleistet.
Teilprothesen lassen sich zusätzlich auch nach der Lage der ersetzten Zähne klassifizieren: Eine Schaltprothese schließt eine Zahnlücke. Das heißt, vor (mesial) und hinter (distal) den fehlenden Zähnen sind natürliche Zähne vorhanden.
(Siehe Abbildung: Einfache Prothese).
Eine Freiendprothese endet mit einem Prothesensattel, der nach hinten (distal) nicht durch einen natürlichen Zahn begrenzt wird.
Sind in einem Kiefer alle Zähne verloren gegangen, so bleibt, lässt man die Implantologie einmal außer Acht, als einzige Lösung nur noch eine Totalprothese. Diese findet ihren Halt am Kiefer, indem sie sich durch Unterdruck an der Schleimhaut festsaugt. Günstigstenfalls können manchmal Knochenvorsprünge zusätzlichen Halt geben. Um diesen Halt zu erreichen wird der Prothesenrand mit Hilfe eines Funktionsabdruckes besonders angepasst und gestaltet, so dass nach Möglichkeit an keiner Stelle Luft zwischen Prothese und Prothesenlager (Mundschleimhaut mit dem darunter liegenden Kieferknochen) geraten kann. Obwohl man vermuten sollte, dass es wegen der Schwerkraft schwieriger ist, einer Oberkieferprothese ausreichenden Halt zu geben, ist das Gegenteil der Fall, meistens ist der Halt der Oberkieferprothese um ein vielfaches besser, als der der Unterkieferprothese. Hier ist oftmals wenig Knochen vorhanden. Aus Stabilitätsgründen, wird die Gaumenplatte einer Totalprothese im Oberkiefer manchmal aus einer gegossenen Metallplatte (siehe oben) hergestellt.
Vorteil: die Platte kann dünner gestaltet werden. Nachteil: Metall ist wasserabstoßend (speichelabstoßend) - mit dem Resultat einer schlechteren Saugkraft.
Eine Sonderform einer (Totalen) Prothese ist die Immediatprothese (Sofortprothese). Um es dem Patienten zu ersparen, auch nur vorübergehend (gänzlich) zahnlos zu sein, wird hierbei schon im Vorhinein eine Prothese vorbereitet, die dann unmittelbar nach der Extraktion der Restzähne eingegliedert wird und nach der Ausheilung erneuert oder zumindest unterfüttert (unterlegt) wird. Ein willkommener Nebeneffekt hierbei ist, dass die Prothese gleichzeitig als Verbandplatte dient.
Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, besteht Kombinierter Zahnersatz aus einem fest einzementierten Teil und einem herausnehmbaren Teil. Der festsitzende Teil kann aus Kronen - eventuell auch als Teil einer Brücke, Teleskop- und/oder Konuskronen, Stegen oder Geschieben bzw. (nur noch selten) Gelenken bestehen.
An dieser festsitzenden Konstruktion findet passgenau eine Teilprothese ihren Halt. Bei Teleskop- und Konuskronen wird der Halt durch Friktion, bei Stegen ebenfalls oft durch Friktion, manchmal auch durch einen „Reiter" erreicht, der den Steg wie eine Klemme umfasst. Geschiebe bestehen aus einer Patrize am festsitzenden Teil und einer Matrize am herausnehmbaren Teil. Oftmals kann die „Klemmwirkung" zusätzlich durch eine kleine Schraube ein- oder nachgestellt (aktiviert) werden.
Vorteile des kombinierten Zahnersatzes:
-
Sehr guter Halt an der Restbezahnung und/oder den Implantaten
-
Sehr gute Abstützung auf der Restbezahnung
-
Verglichen mit „normalen" Teilprothesen werden die Zähne, die zur Befestigung herangezogen werden, besser vor Karies geschützt
-
Durch eine Verblockung der Restbezahnung kann eine Überbelastung einzelner Zähne vermieden werden.
-
In gewissem Ausmaß ist eine Erweiterung oder Reparatur möglich.
Eine Sonderform des kombinierten Zahnersatzes ist die Deck- oder Cover-Denture-Prothese, auch Hybridprothese genannt. Sie wird z.B. mit Teleskopkronen, Stegen auf Wurzelstiftkappen oder Kugelköpfchen an der meist nur noch geringen Restbezahnung befestigt. Hierbei kommt neben der eingeschränkten Belastungsfähigkeit der restlichen Zähne auch die Resilienz des Prothesenlagers zum Tragen. Eingegliedert sieht eine Cover-Denture-Prothese einer Totalen Prothese ähnlich und hat in etwa auch die gleiche Ausdehnung, bietet durch den „Unterbau" aber einen wesentlich höheren Tragekomfort und schont das Prothesenlager. Als Prothesenmaterial für alle Prothesenarten ist Kunststoff das Mittel der Wahl. Die Zähne sollten ebenfalls aus abriebfestem Kunststoff bestehen. Zur guten Reinigung einer Prothese hält der Handel spezielle Prothesenbürsten bereit.